Honorarordnung des HVSA, Stand: 01.01.2023,
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§ 1, Berechnungsgrundlage
§ 2, Honorarsätze für die Traineraus- und -weiterbildung
§ 3, Honorarsätze für die Schiedsrichteraus- und -weiterbildung
§ 4, Honorarsätze für sonstige Aus- und Weiterbildungen

§ 1, Berechnungsgrundlage

Die Berechnung des Honorars für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der geleisteten Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten und gilt für alle Formen der Ausbildung (Theorie und Praxisausbildung). Die Erarbeitung notwendiger Unterrichtsmaterialien, wie z. B. Video, Charts, Lehrgangsunterlagen, sowie eine vom Referenten zu erstellende Lehrgangsdokumentation, ist als Bestandteil des Honorars enthalten.

§ 2, Honorarsätze für die Traineraus- und -weiterbildung

Für die geleisteten UE erhält der Referent ein Honorar in Höhe von:
– für Lehrgänge der C-Trainer-Aus- und -weiterbildung sowie B-Trainer-Weiterbildung : 25,00 Euro
– für Lehrgänge der B-Trainerausbildung: 35,00 Euro
Das Honorar für Prüfungen bemisst sich am Gesamtstundenumfang auf der Basis der Zeitstunde (ZS) von 60 Minuten. Für die geleisteten ZS erhält der Referent ein Honorar in Höhe von:
– C-Trainer-Ausbildung: 15,00 Euro
– B-Trainer-Ausbildung: 20,00 Euro
Die Korrektur einer Prüfungsarbeit wird mit je 5,00 Euro honoriert.

Für die geleistete UE (45 Minuten) erhält der Referent ein Honorar in Höhe von:
– Aus- und Fortbildungen im Bereich Kinderhandball: 28,00 / 35,00* Euro
– Aus- und Fortbildunggen im Bereich C-Lizenz: 35,00 / 45,00* Euro
– Aus- und Fortbildungen im Bereich B-Lizenz: 45,00 / 55,00* Euro

(*Die erhöhten Entschädigungen können nur von Referenten mit einem gültigen DOSB-Ausbilderzertifikat zum Ansatz gebracht werden.)

Für die Durchführung und Auswertung der Prüfung (bemessen an 2 UE je Teilnehmer):
– je Teilnehmer C-Lizenz: 60,00 Euro
– je Teilnehmer B-Lizenz: 80,00 Euro

§ 3, Honorarsätze für die Schiedsrichteraus- und -weiterbildung

Für die geleisteten UE erhält jeder Referent ein Honorar in Höhe von:
– für Lehrgänge des Leistungskaders: 35,00 Euro
– im Spielbezirk/Kreis- bzw. Stadtfachverband: 30,00 Euro

Das Honorar für Prüfungen bemisst sich am Gesamtstundenumfang auf der Basis der Zeitstunde (ZS) von 60 Minuten. Für die geleisteten ZS erhält der Referent ein Honorar in Höhe von:
– für Lehrgänge des Leistungskaders: 20,00 Euro
– im Spielbezirk/Kreis- bzw. Stadtfachverband: 15,00 Euro
Die Korrektur einer Prüfungsarbeit wird mit je 1,00 Euro honoriert.

§ 4, Honorarsätze für sonstige Aus- und Weiterbildungen

Für die sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen werden die Regelungen des § 3 analog zur Anwendung gebracht.

 

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