Im Mai 2018 endete die „Einführungsphase“ der EU-DSGVO. Ab diesem Zeitpunkt ist und war sie für alle endgültig bindend. Trotz der Vielzahl an Mitteilungen, Informationen und Äußerungen, dass sich nichts wesentliches geändert bzw. neugeregelt wurde, war die Verunsicherung groß und ist sie zum Teil bis heute.
Auch das Präsidium hat sich dem Thema Datenschutz in den letzten Wochen und Monaten angenommen. Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten des HVSA sind in dieser Zeit verschiedene Änderungen und Anpassungen vorgenommen worden, die den „neuen“ Vorgaben Rechnung tragen sollen. Dabei wurde erneut festgestellt, dass eine Vielzahl der Daten ihren Ursprung in den Mitgliedervereinen finden. Daher trägt die Hauptverantwortung für die Daten der Vereinsmitglieder der jeweilige Verein. Zur Klärung der grundsätzlichsten Fragen hat das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine Handreichung herausgegeben, die wir mit dem letzten Vereinsbrief an unsere Mitglieder verteilt haben. Da diese gedruckt nur in begrenzter Stückzahl vorlagen, stellen wir die Broschüre nebenstehend nochmals in der online-Fassung zur Verfügung.
Ausschliesslich für den HVSA hat das Präsidium eine Empfehlung zum Umgang mit dem Thema Datenschutz auf seiner letzten Klausurtagung beschlossen. Diese kann ebenfalls nebenstehend als online-Fassung eingesehen werden. Das Präsidium sieht in diesem Zusammenhang und bis zur Kenntnis klärender Gerichtsurteile weiteren Klärungs- und Regulierungsbedarf. Daher wurde/wird die „Richtlinie“ vorerst nicht als Ordnung durch das Erweiterte Präsidium/Verbandstag beschlossen, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.
Zum Download der Handreichung – hier klicken. Zum Downlaod der Richtlinie – hier klicken.
Datenschutz-Handreichung Richtlinie des HVSA zur EU-DSGVO_22_02_2019