Die Änderung der Spielordnung (SpO) des DHB zum 01.07.2016 macht die Anpassung von Antragsunterlagen, hier Passantrag, notwendig. Das nu wurde hiefür entsprechend angepasst, so dass die Pass-Stelle ab sofort in der Lage ist, die neuen Formen der Spielberechtigungen zu bearbeiten und zu genehmigen. Das neue Formular gilt nur für Anträge, die durch/über die Pass-Stelle bearbeitet werden (müssen). Für die Online-Beantragung ist das entsprechende gekürzte Formular zu verwenden.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die §§ 15, 19a und b der SpO. Im Hinblick auf die Beantragung gemäß § 19 a und b ist hier ggf. die Beantragung eine Förderlizenz zu prüfen.
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Spielberechtigungen bis auf Weiteres (noch) nicht online beantragt werden können und daher zwingend über die Pass-/Geschäftsstelle zu beantragen sind.