Außerordentlicher Verbandstag (aVT) stärkt das Mitspracherecht seiner Vereine

„Unsere Satzung trägt in Teilen inhaltliche Formulierungen, die 1990 im guten Willen und aus fehlender eigener Erfahrung aus Vorlagen der alten Bundesländer übernommen wurden. Eine Satzung bedarf regelmäßigen Anpassungen, die den aktuellen rechtlichen aber auch geänderten zwischenmenschlichen Bedingungen gerecht wird. Anpassungen wurden immer wieder vorgenommen, nun bedarf es jedoch einer Neufassung.“
Steffen Müller, Präsident des HVSA, kündigte auf der Sitzung des aVT am vergangenen Freitag (wir berichteten) die Überarbeitung der Verbandssatzung an.

Die vielen kleinen Anpassungen und Änderungen in den vergangenen circa 30 Jahren führten in der Vergangenheit bereits zuWidersprüchen, die sich nicht immer auflösen ließen und zum Teil aber auch einen gewissen Interpretationsspielraum offen hielten und zu Fragen und Problematiken führten, die bis heute keine abschließende Regelung erfuhren.

Eine dieser Fragen war die Wertung von Stimmenenthaltungen bei Abstimmungen im Verbandstag bzw. Erweiterten Präsidium. Die bisherige Fassung der Satzung sah die Wertung einer Stimmenenthaltung als „Nein“-Stimme an bzw. wertete diese so. Dies widerspricht jedoch nicht nur dem allgemeinen Rechtsempfinden sondern auch einem Grundsatzurteil aus den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Nach Diskussion und Beratung konnte diese Frage nun abschließend geklärt werden. Eine Stimmenenthaltung wird zukünftig nicht mehr als „Nein“-Stimme gewertet.

Auch der von einigen Vereinen immer wieder geäußerte Wunsch nach Erhöhung des Stimmenanteils der Vereine im höchsten Gremiumdes HVSA, dem Verbandstag, wurde sich angenommen. Gleich wohl die beschlossene weitere Vorgehensweise ersteinmal nur bis zur Sitzung des nächsten ordentlichen Verbandstages im Frühjahr 2025 gelten soll – hier soll eine Neufassung der Satzung erfolgen – so ist die Marschrichtung deutlich geworden und soll ausgebaut werden. Ziel ist eine paritätische Besetzung von Vereinsdelegierten auf der einen und Funktionsdelegierten des Verbandes auf der anderen Seite sein. Diese Parität liegt nach Beschluss auf dem aVT bei 40 Stimmen.

Nun gilt es, die Beschlüsse in den Unterlagen des HVSA zu integrieren. Dies setzt jedoch voraus, dass die neuen Regelungen auch im Vereinsregister eingetragen und hinterlegt sind. Bis dies der Fall ist, wird die alte Fassung weiterhin, nun aber mit dem noch zu fertigen Protokoll ergänzt, auf www.hvsa.de abgebildet werden. Für die verbandsinterne Anwendung werden diese jedoch ab sofort gültig.

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