Stellungnahme des HVSA zur neuen Regel 1.9 (IHR) – Anwurfkreis
Zum 01.07.2022 gelten auch für den gesamten Bereich des DHB und seiner Verbände die neuen bzw. überarbeitete Regeln der IHF. (siehe auch Meldung vom 25.08.2022 – hier klicken)
Dazu gehört insbesondere die Regel 1.9.
Dem HVSA ist bewusst, dass in Anbetracht der kurzen Zeit zwischen Inkrafttreten der Regeln und dem Beginn der Saison, eine Abstimmung mit Vereinen und Hallenträgern und danach die Umsetzung durch die jeweiligen Hallenträger nahezu unmöglich war.
Die Bemühungen des Verbandes, die Regelanwendung bis zur Bezirksliga aussetzen zu lassen, blieben leider erfolglos.
Ab Gültigkeit der neuen Regeln ist daher ein Anwurfkreis mit einem Durchmesser 4 m entsprechend den weiteren Erläuterungen des DHB zu den IHR zu markieren. Nach den Vorgaben des DHB genügt für die Saison 2022/23 ein eventuell schon auf dem Sportboden markierter Kreis (z. B. Basketball) mit einem Durchmesser von 3 m.
Ist kein Kreis vorhanden und ist eine Realisierung einer den Vorgaben entsprechenden Markierung nicht möglich, soll der Anwurfkreis unter Berücksichtigung von Unfallschutz und einer eventuell notwendigen Zustimmung des Hallenträgers durch aufgeklebte Markierungen (z. B. acht Streifen Tape oder Malerband) sichtbar gemacht werden.
Die spielleitenden Schiedsrichter werden zur Art und Weise der Markierungen keine Mängel im Hinblick auf einen nicht ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau anzeigen.