Mitteilung des Präsidium des HVSA

Im Zusammenhang mit zwei aktuellen, den Spielbetrieb des MHV betreffenden Urteilen des Bundessportgerichts

Urteil-BSpG-1K-5-2024_anonym.pdf (dhbv2prod-cmscorestack-dhbv2prodcmscorecontentb65-11cpqdtat54qz.s3.eu-central-1.amazonaws.com)

teilen wir folgendes mit.

Das Bundessportgericht hat in dieser Entscheidung eindeutig klargestellt, dass es zusätzlich zum Anerkenntnis der Mitgliedsvereine zur Satzung des jeweiligen Verbandes und des Anerkenntnisses der Ordnungen und Richtlinien des DHB immer auch einer Regelung in der jeweiligen Verbandssatzung bedarf. So müssen nach den Ausführungen im Urteil Vereinstrafen bereits satzungsgemäß verankert sein. Die Satzung selbst muss demnach einen festgeschriebenen „Strafenkatalog“ (vgl. § 5 Satzung DHB), enthalten. Nur dies ermächtigt nach Meinung des Gerichts den Verband zum Ausspruch von Strafen oder Ordnungsmaßnahmen mit Straf- bzw. Disziplinarcharakter.

Klargestellt wurde auch, dass diese Entscheidung rechtskräftige Strafen oder Ordnungsmaßnahmen mit Strafcharakter nicht betrifft.

Über eine solche Regelung verfügt die Satzung des HVSA bisher ebenfalls nicht. Wir sehen es als unsere Pflicht an, unsere Mitgliedsvereine über diesen Umstand und die aktuelle Rechtslage, die sich aus dieser Entscheidung ergibt, zunächst in Kenntnis zu setzen.

Bis zu einer Heilung dieses Umstandes bzw. zum Schließen dieser Lücke werden seitens des HVSA und seiner Gremien keine Strafen oder Ordnungsmaßnahmen mit Straf- bzw. Disziplinarcharakter ausgestellt.

Aus unserer Sicht wäre dies eine Missachtung der Rechte unserer Mitglieder und ein Missbrauch deren Vertrauens.

Wir werden den schnellstmöglichen Weg suchen, die vorhandene Lücke in der Satzung gesetzes- und satzungskonform zu schließen.

In Anbetracht des demnächst beginnenden Wettkampfbetriebes ergeht auch der Appell an alle Vereine, Mannschaften und Verantwortlichen, untereinander dennoch sportlich fair und im Interesse unseres Sports miteinander umzugehen und die vorhandenen Regularien einzuhalten.

Aktuell prüfen wir die technische Machbarkeit einer Videokonferenz mit allen Vereinen und Abteilungen, um gegebenenfalls zu diesem Thema bestehende Fragen beantworten zu können.

Im Namen des Präsidiums
gez. Steffen Müller

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