Hinweis für säumige Vereine bezüglich Vereinsbeobachtermeldung!
Letzte Aufforderung zur Meldung der Vereinsbeobachter/innen
Von etlichen Vereinen fehlen leider immer noch die Meldungen der Vereinsbeobachter (VB), gemäß DB 2023/2024 Punkt 5f, trotz der Information auf der Homepage des HVSA vom 02.07.2023 zum Meldetermin am 15.08.2023. Deswegen fordere ich alle säumigen Vereine hiermit letztmalig dazu auf, die Meldungen bis zum 31.08.2023 an mich zu schicken.
Sollten die entsprechenden Meldungen bis zu diesem Termin nicht eingegangen sein, wird das unweigerlich zu einem Bußgeldbescheid führen.
In der Meldung der VB müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name
- Funktion im Verein
- Gültiger Schiedsrichterausweis vorhanden; ja oder nein
- E-Mail Adresse
- Telefon Nr.
Diese Meldung ist dann an die Email Adresse:
zu schicken.
Mit sportlichen Grüßen Magdeburg, 17.08.2023
Hans-Günter Smolka
Verantwortlich für die Vereinsbeobachtung