Änderung der Reisekostenpauschalen innerhalb des HVSA
In Anlehnung an das Reisekostenrecht (in der aktuellen Fassung), das die Grundlage für die steuerfreie Entschädigung lt. Reisekostenordnung HVSA darstellt, ändern sich ab sofort die erstattungsfähigen Reisekostensätze für Dienstwege im Auftrag des HVSA. Danach können für den
1.-20. km in Höhe von 0,30 Euro/km und
ab dem 21. km in Höhe von 0,35 Euro/km
geltend gemacht werden.
Die Mitfahrerpauschale (bisher in Höhe von 0,02 Euro/km/Mitfahrer) entfällt ersatzlos.
Das Abrechnungsformular wurde entsprechend angepasst und kann hier heruntergeladen werden.
Reisekostenabrechnung 2021