Leider ist uns bei der Erstellung der aktuell gültigen Durchführungsbestimmungen ein redaktioneller Fehler unterlaufen, den wir gern beheben.
Auf der Seite 13, Abschnitt 12. Elektronischer Spielbericht (ESB) nuScore, heißt es am Ende des ersten Absatzes:
„Ladbare Spieler besitzen eine Spielberechtigung, jedoch erst durch Hochladen eines Passbildes im Profil der Spieler bzw. der Spielerin wird diese gültig.“
Dies ist so nicht ordnungskonform und auch nicht gemeint. Die Spielberechtigung wird durch Genehmigung des entsprechenden Antrages durch die Pass-Stelle gültig. Allein der elektronische Spielausweis erhält nur mit einem Passbild des Spieler/der Spielerin Gültigkeit, die Spielberechtigung ist davon nicht betroffen. Da für die Antragstellung ein Passbild zwingend erforderlich ist, sollte es hier bisher zu keinen Problemen gekommen sein. Trotzdem möchten wir diesen Satz richtig stellen. Er wird daher in der online-Fassung wie folgt geändert.
„Ladbare Spieler besitzen eine Spielberechtigung, jedoch erst durch Hochladen eines Passbildes im Profil der Spieler bzw. der Spielerin wird der elektronische Spielausweis gültig.“
Die korrigierte Fassung kann hier eingesehen werden.